Logo Ggrafenberger Immobilien

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Die in unseren Angeboten ausgewiesenen Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

§ 2 Der Maklervertrag mit der Firma Grafenberger Immobilien kommt durch die Überlassung des Objekt Exposés, eines gesonderten Vertrages oder einer mündlichen Zusage unter Kaufleuten zustande.

§ 3 Hat ein Kauf- oder Mietinteressent bereits Kenntnis von dem Angebot, so ist er verpflichtet uns binnen drei Tagen davon in Kenntnis zu setzen und auf Verlangen einen Nachweis zu erbringen. Andernfalls gilt die Zusendung des Exposés als Vertragsabschluss.

§ 4 Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe von Informationen ein Vertrag zustande, so ist der Kunde verpflichtet die Provision zu zahlen, die bei der Vermittlung angefallen wäre.

§ 5 Wir sind berechtigt, für Käufer und Verkäufer als Vertragsmakler entgeltlich tätig zu werden.

§ 6 Unsere Angebote sind nur für den in Geschäftsbeziehung stehenden Empfänger bestimmt.

§ 7 Alle Angaben sind vertraulich zu behandeln.

§ 8 Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

§ 9 Wir sind autorisiert, bei der notariellen Vertragsunterzeichnung anwesend zu sein und eine Abschrift des Vertrages zu verlangen.

§ 10 Die Höhe der Maklercourtage beträgt:

• bei privaten Miet- und Pachtverträgen zwei Nettokaltmieten vom Mieter bzw. Pächter

• bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen drei Nettokaltmieten vom Mieter bzw. Pächter

• bei Verkauf von Eigentumswohnungen, Haus und Grundbesitz sowie bei Erbbaurechten nebst Aufbauten 3 % des Verkaufspreises vom Käufer

Bei Staffelmieten wird der Durchschnitt der im Vertrag vereinbarten Mieten als Berechnungsgrundlage genommen. Die jeweiligen Provisionen sind fällig bei Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages beziehungsweise bei Abschluss des notariellen Vertrages. Auf alle Provisionen wird die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer berechnet.

§ 11 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 12 Sollten ein oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

§ 13 Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen zulassen, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Ansprüche Düsseldorf vereinbart.